Grundsätzlich sind Windenergieanlagen im Außenbereich privillegiert und können nach entsprechenden Genehmigungsverfahren dort errichtet werden. Ein Ausschluss bestimmter Gebiete von der Bebauung ist nur möglich, wenn in einem Flächennutzungsplan sogenannte Konzentrationszonen zur ausschließlichen Nutzung durch Windenergieanlagen festgelegt sind.
Im dazu notwendigen Verfahren müssen die Bürger und die Träger öffentlicher Belange beteiligt werden und können Bedenken und Anregungen einbringen. Diese sind abzuwägen und mit den Planungszielen in Einklang zu bringen.
Mehr und mehr ist es aber so, dass im geregelten Verfahren von den Verwaltungen und kommunalen Vertretern nur Argumente gegen alle Bedenken formuliert werden und das Ziel Windkraftausbau über alles Andere gestellt wird.
Damit wird das gesamte Verfahren ad absurdum geführt, denn die Bedenken und Anregungen der Bürger werden gar nicht ernst genommen, sondern nur um des Verfahrens willen gesammelt und abgearbeitet.
Dagegen wenden wir uns. Im laufenden Verfahren der Verbandsgemeinde Alzey-Land haben viele Bürger, angrenzende Kommunen, die Stadt Alzey und auch die Kreisverwaltung ernsthafte Argumente gegen die Errichtung von Windkraftanlagen in Mauchenheim, Freimersheim und Wahlheim vorgetragen; alles wurde zurückgewiesen.
Grundlage dafür waren Gutachten, die nachweislich nicht objektiv erarbeitet wurden.
Genug ist genug. Als Bürger erwarten wir von den gewählten Vertretern des Volkes, das sie sich den vorgetragenen Argumenten ernsthaft widmen.
Auf der Homepage der VG Alzey-Land finden Sie alle Unterlagen zum Verfahren unter der Rubrik Bauleitplanung
https://www.alzey-land.de/vg/buergerservice/bauleitplanung.php
Wer nicht lange suchen will findet hier Links zum Text des Teilflächennutzungsplanes Windenergie Alzey-Land und der Landschaftsanalyse