Am 4.6.2018 fand die Hauptausschusssitzung des VG Rates statt, in der über die Einwände und Anregungen zum Verfahren abgewogen wurde. Beispielhaft wurden einzelne Einwände von Behörden und Bürgern vorgetragen und kurz erläutert, warum die im Verfahren vorgetragenen Bedenken unbedenklich sind.
Dutzendfach wurde folgender Satz verlesen: ‚Der Hauptausschuss des VG Rates empfiehlt dem VG Rat folgenden Beschluss zu fassen: Der VG Rat beschließt, dass aus nebenstehenden Gründen keine Änderung der Planung erforderlich ist‘
Dutzendfach wurde diskussions- und fraglos zu allen Punkten einstimmig dem zugestimmt. Es bleibt zu hoffen, dass der Sitzung ausführliche und intensive Beratungen der Fraktionen vorausgegangen sind.
Besonders interessant und traurig war das Thema Landschaftsbild. Wir hatten uns bemüht, zur Informationsveranstaltung in Alzey-Weinheim im Januar Prof. Dr. Nohl, den Entwickler der verwendete Landschaftsbildanalyse als Referenten einzuladen. Leider konnten nur 2 Mitglieder des VG Rates sich diesen Vortrag anhören. Als Fazit des Vortrag, der hier lesbar ist: https://genugistgenug.org/2018/05/10/aus-dem-vortrag-von-prof-dr-werner-nohl/ empfiehlt er dem VG Rat folgendes:
„Wie auch immer, dass dieses veraltete Verfahren heute noch – wie hier für die
Windkonzentrationszone K6 im Hügelland südlich von Alzey – zur Anwendung
kommen kann, ist eigentlich untragbar. Die Verbandsgemeinde Alzey-Land wäre gut
beraten, wenn sie diese Landschaftsbildanalyse in ihrer Entscheidungsfindung nicht
berücksichtigen würde.“
Vom Planungsbüro WSW wurden Abstimmungsgespräche auch mit der unteren Naturschutzbehörde (UNB) der Kreisverwaltung geführt. Diese stimmt zu, das Landschaftsbildgutachten nach Nohl ‚hilfsweise‘ heranzuziehen. Eine Landschaftsbildverunstaltung liegt erst dann vor, wenn keine Vorbelastungen vorhanden sind. Die Beteiligten sind sich demnach einig, sich auf das, wenn auch veraltete und ungeeignete Verfahren, weiter zu beziehen.
Die mehrfach in Widersprüchen zum Verfahren vorgetragene Forderung, das Landschaftsbildgutachten nicht zu verwenden, da es aus Sicht des Entwicklers Prof. Nohl veraltet und ungeeignet ist, werden mit der Begründung abgelehnt, dass es sich bei der Äußerung von Prof. Dr. Nohl um eine persönliche Meinung handelt, die wissenschaftlich nicht fundiert ist!
Mit diesen Begründungen haben sich Planer und VG Rat selbst ad absurdum geführt! Sie haben aufs Neue gezeigt, dass es im Verfahren ausschließlich darum geht, alle Einwände wie auch immer zu widerlegen!